








Sondereigentumsverwaltung
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert sich der Hausverwalter ausschließlich um die Belange des Gemeinschaftseigentums. Für alle Angelegenheiten des Sondereigentums ist der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich.
Der Berliner Immobilienring übernimmt auch Sondereigentumsverwaltungen und vertritt so den Eigentümer in allen die Wohnung betreffenden Belangen gegenüber dem Mieter, den Behörden und sonstigen Dritten.
Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung:
- Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte zu den Fälligkeitsterminen; Eingangskontrolle, Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist, und Umlage der gesetzlich zulässigen Betriebskosten.
- Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen, z. B. Wartung einer dezentralen Heizungs- und/oder Warmwasseraufbereitungsanlage.
- Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
- Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
- Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen
Leistungsbeschreibung Sondereigentumsverwaltung