Berliner Immobilienring

Übergang von der Baugemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn sich für den Bau eines Mehrfamilienhauses mehrere private Bauherren zu einer Bauherrengemeinschaft zusammenschließen, spricht man von einer Baugemeinschaft. Die Bauherrengemeinschaft als rechtliche Form, meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beginnt mit dem Erwerb des Grundstücks und endet, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist.

Der eigentliche Betrieb des fertigen Mehrfamilienhauses erfolgt dann als Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Der Berliner Immobilienring begleitet Sie aktiv und sensibel beim Übergang Ihrer Bauherrengemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir wissen, worauf zu achten ist und können so mögliches Konfliktpotenzial schon vor dem Entstehen aus dem Weg räumen.

   
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